In der Tarifeinigung des Öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) wurde vereinbart, dass zum 01.01.2012 eine neue Entgeltordnung in Kraft treten soll. Zwar wurde schon vor geraumer Zeit der BAT und MTArb durch den TV-L abgelöst, auf eine neue Entgeltordnung konnte man sich zum damaligen Zeitpunkt aber noch nicht einigen. Die Eingruppierung wird daher immer noch nach den Prinzipien des BAT bzw. MTArb (unter Wegfall der Bewährungsaufstiege) durchgeführt. Anschließend erfolgt die sofortige Überleitung in die Entgeltgruppen des TV-L mit Hilfe einer Überleitungstabelle.
Damit ist ab dem Jahr 2012 Schluss. Die Redaktionsverhandlungen scheinen abgeschlossen und die Gewerkschaft GEW hat erste Auszüge aus der Entgeltordnung veröffentlicht. Diese wollen wir den Mitarbeitervertretungen nicht vorenthalten. Auch in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission werden erste Gespräche über die Übernahme der Entgeltordnung für den Bereich der hannoverschen Landeskirche und die Anwendung der Grundsätze auch für kircheneigene Tätigkeitsmerkmale geführt. Die Mitarbeitervertretungen werden sich also auch im Jahr 2012 neben den anderen schwierigen Aufgaben wieder einem neuen Thema zuwenden müssen, welches einer intensiveren Einarbeitung bedarf. Erste Informationen anbei. Ausführliche Ausführungen folgen nach Vorliegen der vollständigen Endfassung der Entgeltordnung und einer sich abzeichnenden konkreteren Entwicklung in der ADK.
Siegfried Wulf