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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Besserstellung langjährig Beschäftigter bei der Berechnung der Anwartschaften nach § 18 BetrAVG

Der Widerstand der Mitarbeiter/innen und MAV´en gegen die deckungsgleiche Übernahme des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes zum neuen Betriebsrentensystem war, insbesondere wegen unserer guten Kassenlage, groß.

Auch im Verwaltungsrat der KZVK Hannover, ansässig in Detmold, wurde über die Übernahme hart gerungen. Besonders strittig war die Berechnung der Anwartschaften der rentenfernen Jahrgänge nach § 18 BetrAVG, da hier am ehesten Nachteile durch die Systemumstellung für den betroffenen Personenkreis zu erwarten waren.

Nach langen Diskussionen fasste der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 11. September 2002 einen Tendenzbeschluss über eine geringfügige Besserstellung langjährig Versicherter, die zum Personenkreis der rentenfernen Jahrgänge gehören.

Dieser Tendenzbeschluss ist am 22. Oktober 2002 vom Kolleg des Landeskirchenamtes bestätigt worden, so dass der Verwaltungsrat in seiner nächsten Sitzung eine entsprechende Änderung der Versorgungsordnung beschließen kann.

Für langjährig Versicherte soll bei der Berechnung der Anwartschaften nach § 18 BetrAVG folgende Berechnungsgrundlage gelten.

Für jedes Jahr der Pflichtversicherung werden von der Vollleistung gewährt:

  • in den ersten 10 Jahren 2,25 % pro Jahr,
  • vom 11 - 20 Jahr 2,35 % pro Jahr,
  • vom 21 Jahr an 2,50 % pro Jahr.

Im Tarifvertrag ist durchgehend pro Jahr Pflichtversicherung eine Gewährung von 2,25 % der Vollleistung vorgesehen.

Hier findet eine (geringe) Besserstellung bei der Berechnung der Anwartschaften gegenüber dem Altersvorsorgetarifvertrag des öffentlichen Dienstes statt, was natürlich zu begrüßen ist. Ob hiermit eine mögliche ungerechtfertigte Benachteiligung der rentenfernen Jahrgänge verhindert wird, bleibt zu prüfen. Besonders wichtig dürfte dabei die Frage sein, ob die festgestellte Startgutschrift bis zum Rentenbeginn einer Verzinsung unterworfen wird, oder durch die Inflation einer starken Auszehrung unterliegt.

 

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