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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Überprüfung der Arbeitsabläufe von Diakonie- und Sozialstationen

Chancen der Optimierung der Einnahmenseite und der Minderung der Ausgabenseite

Bevor Mitarbeitervertretungen ernsthaft über den Abschluss einer Dienstvereinbarung im Rahmen der Anlage 3 DVO zum Zwecke der befristeten tariflichen Absenkung verhandeln, hält der Gesamtausschuss eine Bestandsaufnahme für dringend erforderlich, in der alle Bereiche der Sozialstation auf den Prüfstand gehören. Die fängt bei sehr einfachen Dingen an und geht bis in die Prozesse der Einsatzplanung und der Arbeitsabläufe hinein. Oftmals werden sich hierbei schon eine Reihe von Anstößen zur Optimierung der Arbeit und des Betriebsergebnisses ergeben.

Die folgende Liste möge als Anregung verstanden werden. Sie ist keinesfalls vollständig. In den verschiedenen Stationen können die Schwierigkeiten sehr unterschiedlich gelagert sein.

Einsparungen im Sachkostenbereich

  • Werden bei gemieteten Räumen alle Räume benötigt? (eventuell Kündigung)
  • Werden alle abonnierten Zeitschriften benötigt, werden sie gelesen? (eventuell Kündigung)
  • Wird überwiegend mit Dienstwagen oder mit Privatwagen gefahren? (Was ist kostengünstiger und zumutbar)
  • Können Reinigungsfrequenzen in bestimmten Bereichen der Station reduziert werden? (bei Mitarbeiterwechsel Einsparpotential)

Verbesserter Personaleinsatz

  • Werden Dienstbesprechungen gut vorbereitet und entsprechend straff durchgeführt? (eventuell Verkürzung der Dienstbesprechung)
  • Welche nichtabrechenbaren Leistungen, z. B. Briefkasten und Mülleimer leeren, zur Apotheke fahren, Brötchen mitbringen usw., werden erbracht? (bezahlen lassen oder einstellen)
  • Wieviel Geld steht für das diakonische Profil zur Verfügung? Welchem Zeitanteil entspricht das? Welche Leistungen sollen dafür erbracht werden?
  • Findet eine moderne, computergestützte Einsatzplanung statt, welche Leerlaufzeiten und lange Fahrzeiten vermeidet?
  • Welche Zeitanteile müssen bei optimaler Organisation und Koordination für Organisations- und Übergabezeiten angesetzt werden? Wie können Organisation und Koordination optimiert werden?
  • Werden Kunden nach Möglichkeit zur Erbringung mehrerer Leistungen nur einmal angefahren?
  • Findet eine moderne zeitsparende Leistungserfassung, auch durch die Mitarbeiter/innen, statt?
  • Werden wirklich alle erbrachten Leistungen durch die Mitarbeiter/innen erfasst und in Rechnung gestellt?
  • Können nichtabrechenbare Arbeitszeiten verkürzt oder vermieden werden? (z. B. Schwester wartet in der Station auf Rückruf eines Arztes).
  • Ist bei der Station eine gesunde Altersstruktur vorhanden? Bei Neueinstellungen auf eine gesunde Altersstruktur der Mitarbeiter/innen achten.
  • Arbeiten die Mitarbeiter/innen optimal, um sich im Rahmen realistischer, refinanzierbarer Vorgabezeiten zu bewegen? (eventuell Schulung und Fortbildung, Ausstattung mit technischen Hilfsmitteln, Anleitung durch PDL usw.)
  • Werden an den Patienten überwiegend Kombinationsleistungen erbracht? Kombinationsleistungen sind eher kostendeckend, da bestimmte Vor- und Nacharbeiten nur einmal anfallen. Anteil dieser Patientengruppe möglichst erhöhen.
  • Werden Patienten auf die Frage hin analysiert, ob bei ihnen kostendeckend und wirtschaftlich erträglich gearbeitet wird? Arbeitet man bei einzelnen Patienten im defizitären Bereich, müsste überlegt werden, ob z. B. Arbeitsabläufe verändert werden könnten oder vor- und nachbereitende Arbeiten an Angehörige deligiert werden könnten.
  • Werden Verwaltungsaufgaben (Buchführung, Rechnungen, Kundenkontakte usw.) mit moderner Technik zeitsparend und kompetent ohne doppelsträngiges Arbeiten erbracht?
  • Können nächtliche Rufbereitschaften eventuell von mehreren Stationen gemeinsam abgedeckt werden, z. B. im Rotationsverfahren? (Rufbereitschaft muss nur einmal vergütet werden)
  • Sind die Wochenarbeitszeiten der einzelnen Mitarbeiter/innen dem Bedarf und dem Tageslastprofil optimal angepasst?
  • Können Sozialstationen enger mit stationären Einrichtungen zusammenarbeiten? (z. B. integriertes Angebot der Kurzzeitpflege, Übernahme der Rufbereitschaft)
  • Besteht Rufbereitschaft wirklich nur zu Zeiten, in denen kein Mitarbeiter, der sowieso im Dienst ist, erreichbar wäre? (doppelte Bezahlung)
  • Können örtlich naheliegende kleine Stationen sich zusammenschließen? (Einsparungen bei Fixkosten, Verwaltung, Leitung und Geschäftsführungskosten)
  • Werden Leistungen nur von der entsprechenden Fachkraft erbracht (teure Schwester erbringt Leistungen der Haus- und Familienpflege), bzw. ist es günstiger, wenn die Fachkraft alle Leistungen bei einem Besuch erbringt?
  • Werden Zivildienstleistende im Rahmen ihrer Fähigkeiten und der gesetzlichen Möglichkeiten im vollen Stundenumfang eingesetzt?
  • Ist der Krankenstand der Mitarbeiter/innen erhöht? Falls ja, welche Maßnahmen können zur Senkung des Krankenstandes getroffen werden? (z. B. Interne oder externe Fortbildungen zur Vermeidung krankheitsfördernden Verhaltens, Verbesserung des Betriebsklimas, Verminderung des Arbeitsstresses durch optimalere Einsatzplanung)
  • Kann einem einzelnen, gesundheitlich stark angeschlagenem Mitarbeiter ein Schonarbeitsplatz angeboten werden?
  • Kann man langzeitkranken Mitarbeiter/innen, welche auf Dauer nicht mehr voll einsatzfähig in der Diakoniestation sein können, bei der Entwicklung einer neuen Lebens- oder Arbeitsperspektive behilflich sein? (z. B. Altersteilzeit, Erwerbsminderung, neuer Arbeitsplatz in einem anderen Bereich, eventuell bei anderem Arbeitgeber, Umschulung)
  • Innerbetriebliches Vorschlagswesen einführen! (eventuell Prämiensystem prüfen?)
  • Gibt es in der Station ein kontinuierliches Controlling unter Beteiligung der Mitarbeiterschaft und der MAV?

Zusätzliche Einnahmemöglichkeiten

  • Nichtabrechenbare Leistungen als zusätzliche Serviceleistungen gegen Bezahlung anbieten!
  • Privat abzurechnende Leistungen im Rahmen der Zivildienstleistenden anbieten!
  • Bei entsprechenden Kapazitäten und Fachkenntnissen neue Angebotsbereiche erschließen! (z. B. Haarpflege, Fußpflege)
  • Frei aushandelbare Leistungen außerhalb des SGB-Bereiches im Bereich der Erhöhung der Lebensqualität (z. B. spazieren gehen, vorlesen, gemeinsam einkaufen) anbieten!
  • Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes beim Kunden rechtzeitige Unterstützung beim Antrag auf höhere Pflegestufe geben.
  • Breitflächige Werbemaßnahmen zur Kundengewinnung durchführen! (Artikel in Heimatzeitung und allen Gemeindeblättern, Anzeigen, Flyer, Postwurfsendungen, Mund zu Mund Propaganda beim Kunden usw.)
  • Einwerbung von Spenden, Schenkungen und Erbschaften bzw. Gründung eines Förder- und Freundeskreises zur Schärfung des diakonischen Profils.
  • Neben den Zuschüssen über die Landeskirche und das Land Niedersachsen eine regelmäßige Förderung über die Kirchengemeinden erreichen.
  • Die Anbindung und Verankerung in den Kirchengemeinden verstärken (Veranstaltungen, Präsenz bei Gemeindeveranstaltungen) um Gemeindeglieder als Kundenstamm zu binden.

Aus der Bestandsaufnahme heraus sollte ein Konzept entwickelt werden, in welchen Bereichen Einsparungen möglich sind und wie die Station effektiver und wirtschaftlicher arbeiten kann. Dabei kann auch ein Qualitätsmanagementprozess sehr nützlich sein. In vielen Fällen bringt ein solches Konzept, wenn es denn konsequent in die Tat umgesetzt wird, schon das Potential mit sich, die wirtschaftliche Situation der Station gravierend zu verbessern.

Natürlich spielt auch die Auftragslage und die Anzahl der Arbeitsstunden sämtlicher Mitarbeiter/innen eine entscheidende Rolle. Ergibt die Wirtschaftsprüfung, dass aufgrund der Refinanzierungsleistungen der Kassen und der erbrachten Leistungen am Kunden zu viele Mitarbeiterstunden vorhanden sind, bleiben eigentlich nur zwei Alternativen. Der Kundenstamm wird mittelfristig erweitert, die Einnahmeseite damit verbessert oder auf der Mitarbeiterseite werden Arbeitsstunden reduziert. Konzepte zur Verbesserung der Einnahmeseite haben natürlich Priorität. In vielen Stationen herrscht andererseits eine relativ starke Fluktuation unter den Mitarbeiter/innen, so dass auch eine Reduzierung der Mitarbeiterstunden innerhalb weniger Monate in den meisten Fällen sozialverträglich ohne betriebsbedingte Kündigungen oder Änderungskündigungen möglich sein wird.

Nur wenn alle oben genannten Anregungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, sind unserer Meinung nach weiterführende Einschränkungen im Rahmen der neuen Sicherungsordnung für Diakonie- und Sozialstationen hinnehmbar.

Siegfried Wulf

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