Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Bayerns gegen das vor 2 Jahren erlassene Altenpflegegesetz zurückgewiesen. Der Freistaat sah seine Länderkompetenz beschnitten, weil darin Ausbildungsfragen bundeseinheitlich geregelt werden.
Auf Grund dieses Urteils werden künftig AltenpflegerInnen 3 Jahre lang ausgebildet. Unterricht und prakt. Ausbildung sollen gekoppelt werden. Erstmals kann die Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluß begonnen werden. Das Altenpflegegesetz tritt zum 01.08.2003 in Kraft.
Elke Brukamp-Pals |