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Die Altenpflegeausbildung wird neu geregelt !

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage Bayerns gegen das vor 2 Jahren erlassene Altenpflegegesetz zurückgewiesen. Der Freistaat sah seine Länderkompetenz beschnitten, weil darin Ausbildungsfragen bundeseinheitlich geregelt werden.

Auf Grund dieses Urteils werden künftig AltenpflegerInnen 3 Jahre lang ausgebildet. Unterricht und prakt. Ausbildung sollen gekoppelt werden. Erstmals kann die Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluß begonnen werden. Das Altenpflegegesetz tritt zum 01.08.2003 in Kraft.

Elke Brukamp-Pals

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