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Auch Sozialdienst wird zum 01.01.2019 in die Entgelttabelle des TVöD/SuE übergeleitet

Wie die Arbeitsgemeinschaft der Verbände kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Niedersachsen (VkM) informiert, hat es nun endlich ein Ergebnis in der Auseinandersetzung über die Übernahme der SuE/TVöD-Tabelle auch für den Bereich des Sozialdienstes in der ADK gegeben. Letztlich entschied die Schlichtungskommission in der zweiten Schlichtungsstufe mit großer Mehrheit, dass eine Überleitung zum 01.01.2019 erfolgen soll. Die ADK nahm in einer Sondersitzung am 04.12.2017 das Schlichtungsergebnis positiv zur Kenntnis. Gefordert hatte die Arbeitnehmerseite eine Überleitung rückwirkend zeitgleich mit dem Erziehungsdienst zum 01.01.2017 und als Kompromisslinie die Überleitung zum 01.01.2018 vorgeschlagen. Nach anfänglicher Ablehnung war die Arbeitgeberseite bereit, auch den Sozialdienst in den SuS/TVöD überzuleiten, wollte die Finanzierung der höheren Personalkosten nach dem SuE-Tarif jedoch erst ab dem Jahr 2019 zusagen.

Siegfried Wulf

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