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Demonstration am 26.05.2016 anlässlich der Tagung der hannoverschen Landessynode für Übernahme der Entgelterhöhung

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite konnten sich auf der letzten Sitzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission am 28.04.2016 nicht auf eine Übernahme der Entgelterhöhung analog dem öffentlichen Dienst im Land Niedersachen rückwirkend zum 01.03.2016 einigen. Die Arbeitgeberseite koppelte ihre Zustimmung zur Übernahme der Entgelterhöhungen an eine Eigenbeteiligung der Beschäftigten zur Umlage zur Zusatzversorgungskasse. Während in der Vergangenheit von der Arbeitgeberseite gefordert wurde, dass sich die Arbeitnehmer hälftig an der Erhöhung der Umlage zur Zusatzversorgung von 4 % auf 4,8 % (mit 0,4 %) beteiligen, erhöhte die Arbeitgeberseite ihre Forderung nun auf vollständige Übernahme der Beitragserhöhung durch die Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmerseite lehnt eine Koppelung der Übernahme der Tariferhöhung mit gleichzeitiger Einführung einer Eigenbeteiligung an den Umlagen zur Zusatzversorgung ab und will beide Punkte getrennt verhandeln. Dies lehnt die Landeskirche bisher vehement ab.

Der Verband kirchlicher Mitarbeiter Hannover und die Kirchengewerkschaft Niedersachsen haben daher, um ihrer Forderung nach Übernahme der Tariferhöhungen entsprechenden Nachdruck zu verleihen, zu einer Demonstration am Donnerstag, dem 26. Mai 2016, 15:00 Uhr, anlässlich der Tagung der hannoverschen Landessynode aufgerufen. Die Teilnahme an der Demonstration ist sicherlich eine gute Möglichkeit, der Arbeitgeberseite zu zeigen, dass kirchliche Beschäftigte nicht schlechter gestellt sein wollen als die Beschäftigten im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen. Die Arbeitnehmerparteien haben gleichzeitig bekanntgegeben, dass beim Arbeitgeber Anträge auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgeltes zur Teilnahme an der Demonstration gestellt werden können. Hierzu hat inzwischen auch die hannoversche Landeskirche Stellung genommen. Gemäß § 23 Absatz 4 Dienstvertragsordnung kann Mitarbeitern zur Teilnahme an Veranstaltungen beruflicher Vereinigungen unter Fortzahlung des Entgeltes die erforderliche Arbeitsbefreiung erteilt werden. Auch die Landeskirche erkennt an, dass es sich bei der geplanten Demonstration um eine Veranstaltung einer beruflichen Vereinigung handelt und entsprechend erforderliche Arbeitsbefreiung auf schriftlichen Antrag gewährt werden kann, wenn dem keine dienstlichen bzw. betrieblichen Belange entgegenstehen. Klar ist aber auch, dass ein unangemeldetes Verlassen bzw. Fernbleiben vom Dienst nicht statthaft ist. Wer also von der Möglichkeit der Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung Gebrauch machen will, muss einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen und dessen Genehmigung abwarten. Die Antragstellung sollte daher möglichst frühzeitig erfolgen. Wird der entsprechende Antrag abgelehnt, bleibt die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen oder einen Antrag auf Abfeiern möglicherweise vorhandener Mehrarbeitsstunden zu stellen, um die Interessen der Beschäftigten in Hannover wahrzunehmen. In der vom Landeskirchenamt herausgegebenen Orientierungshilfe für die Anstellungsträger ist die Rechtseinschätzung des Landeskirchenamtes zu ersehen.

Siegfried Wulf

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