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Bericht von der ADK-Sitzung am 08.09.2016

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission verhandelte am 08.09.2016 wieder über die zukünftige Anwendung des SuE/TVöD-Tarifes für den Bereich der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten, die zukünftige Anwendung des SuE-Kommunaltarifs auch im Bereich des Sozialdienstes und die Eingruppierungen der Diakoninnen und Diakone.

Zur Eingruppierung der Diakoninnen und Diakone, bei denen es schon in einem ersten Schritt zu einer höheren Grundeingruppierung in die Entgeltgruppe 10 bei vorliegender Doppelqualifikation und übergemeindlichem Einsatz gekommen war, wurde bisher keine Einigung über weitere Verbesserungen erzielt. Auch die zukünftige Anwendung des SuE-Kommunaltarifs im Bereich des Sozialdienstes fand keine Zustimmung auf der Arbeitgeberseite.

Immerhin: Die schon im Juni 2016 vom Grundsatz her beschlossene Anwendung der SuE/TVöD-Entgelttabelle im Bereich der Kindertagesstätten ab 01.01.2017 wurde offiziell als entsprechende Änderung der Dienstvertragsordnung in der ADK verabschiedet. Die Informationen über die Inhalte des Beschlusses und die Überleitungsregelungen der schon in den Kitas Beschäftigten sind allerdings spärlich. Zu vermelden gibt es, dass die Jahressonderzahlung sich zukünftig nach dem Kommunaltarif (TVöD) richten wird, die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft 39 Wochenstunden betragen wird, das Entgelt der Teilzeitbeschäftigten demnach anteilig auf eine 39-Stunden-Woche berechnet wird, die SuE-Eingruppierungsmerkmale übernommen werden, es zu einer stufengleichen Überleitung in den Kommunaltarif kommen soll und bereits erworbene Besitzstände gesichert sein sollen. Schon im Juni war beschlossen worden, dass ab dem nächsten Jahr bei den Umlagen zur Zusatzversorgung von den Beschäftigten ein Eigenanteil von 0,4 % zu erbringen ist. Interessant dürfte für zukünftige Neueinsteiger und Beschäftigte in einer unteren Entgeltstufe sein, dass die Verweildauer in der SuE-Tabelle in der Stufe 2 drei Jahre (statt zwei Jahre im TV-L) und in Stufe 3 vier Jahre (statt drei Jahre im TV-L) beträgt und damit die höheren Entgeltstufen zwei Jahre später erreicht werden als bisher. Trotzdem bietet die Entgelttabelle des SuE im Regelfall eine finanzielle Besserstellung.

Siegfried Wulf

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