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Erste Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst der Länder bringt keine Ergebnisse

Am 16. Februar 2015 fand in Berlin die erste Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) statt. Die Forderungen der Gewerkschaften lagen im Vorfeld auf dem Tisch:

  • Erhöhung der Entgelte um 5,5 %, mindestens aber 175 €
  • Erhöhung der Entgelte für Auszubildenden und Praktikanten um 100 €
  • verbindliche Übernahmeregelung und 30 Tage Urlaub für Auszubildende
  • Ausschluss sachgrundloser Befristungen
  • Verbesserung des Nachtarbeitszuschlags für Beschäftigte in Krankenhäusern
  • Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.

Wie auch schon in früheren Jahren üblich, wurde von den Arbeitgebern kein Angebot unterbreitet. Dafür wurden aber Forderungen nach Einschnitten bei der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes erhoben. Die Gehaltsforderungen der Gewerkschaften wurden als realitätsfremd bezeichnet, der von den Gewerkschaften seit langem geforderte Einstieg in eine Entgeltordnung für Lehrer wurde für möglich gehalten, allerdings nur, wenn die dadurch entstehenden Mehrkosten voll auf das Tarifergebnis angerechnet würden und, besonders prekär: es wurde die Forderung auf den Tisch gelegt, die Arbeitgeberaufwendungen für die Zusatzversorgung abzusenken. Ohne eine derartige Umsetzung sei kein Tarifergebnis möglich. Deutlich wurden von der Arbeitgeberseite Eingriffe in das Leistungsrecht gefordert. Die nächsten Verhandlungsrunden finden am 26./27. Februar 2015 und am 16./17. März 2015 in Potsdam statt. Es wird sicherlich ein schwieriges Ringen werden, wobei eine Einigung bei so extrem auseinanderliegenden Positionen ohne härtere Auseinandersetzungen kaum vorstellbar scheint.

Siegfried Wulf

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