Die Konföderationssynode hat auf ihrer Tagung am 09.03.2013 im Annastift in Hannover eine bessere Ausstattung der Arbeitnehmerseite in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission beschlossen. Dies führt dazu, dass die Arbeitnehmerseite zukünftig ein Arbeitnehmerbüro mit einem Rechtsreferenten und einer Verwaltungskraft (jeweils halbtags) einrichtet. Durch die verbesserte Ausstattung soll ein Verhandeln auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gewährleistet werden.
Im Mitarbeitergesetz wurden die bisher nur befristet beschlossene Bankabstimmung der Arbeitnehmerseite und das zweistufige Schlichtungsverfahren entfristet und damit dauerhaft festgelegt.
Siegfried Wulf