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Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder

Die Gewerkschaft ver.di und die Tarifgemeinschaft der Länder haben am 10. März 2011 ein Verhandlungsergebnis bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Bereich des Öffentlichen Dienstes der Länder erzielt.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren (bis zum 31.12.2012). Er sieht in 2011 eine Einmalzahlung für Vollzeitbeschäftigte in Höhe von 360 Euro/ Auszubildende 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) vor und zum 1. April 2011 eine lineare Entgelterhöhung von 1,5 %. Zum 01.01.2012 werden die Entgelte um weitere 1,9 % linear plus 17 Euro tabellenwirksam angehoben. Auszubildende erhalten zu den 1,9 % zusätzlich 6 Euro dazu.

Eine Übernahme des Tarifergebnisses für die hannoverschen Landeskirche muss in der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission beschlossen werden. Wir dürfen gespannt sein, wann sich die ADK mit dem Tarifergebnis befassen wird. Augenblicklich läuft zwischen den Arbeitnehmerorganisationen eine Mediation, mit dem Ziel, sich auf die Sitzverteilung zwischen den Arbeitnehmerorganisationen in der ADK zu einigen und der Verlauf des Schlichtungsverfahrens über die Frage des unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels ist eher zäh. Die nächste ADK-Sitzung ist für den 07.04.2011 anberaumt.

Siegfried Wulf

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