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Neubesetzung der ADK verzögert sich

Die Amtszeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission endete zum 30.10.2010. Wie die beiden Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv-k auf ihren Homepages mitteilen, konnten sich die Arbeitnehmerorganisationen allerdings bisher noch nicht auf eine Aufteilung der 9 Arbeitnehmersitze auf die sich bewerbenden Arbeitnehmerorganisationen einigen. Daher ist die ADK noch nicht neu besetzt worden. Die alten Mitglieder bleiben gemäß Mitarbeitergesetz § 20 Abs. 1 bis zur Neubesetzung der ADK, längstens bis zu einem Jahr weiterhin im Amt.

Als Arbeitnehmerorganisationen haben sich insgesamt 6 Organisationen beworben. Die Gewerkschaft ver.di, die 3 niedersächsischen VkM's (Braunschweig, Hannover, Oldenburg), der Mitarbeitervertretungsverband (mvv-k) und der Verband ev. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker. Die Bewerber hätten sich laut MG § 17 (4) bis einen Monat nach Ende der Amtszeit über die Sitzverteilung einigen sollen. Da es nicht zu einer erfolgreichen Einigung gekommen ist, müssen sich die Parteien auf einen gemeinsamen Schlichter einigen (MG § 18 Abs. 1). Findet keine Einigung auf einen gemeinsamen Schlichter statt, entscheidet der Direktor der Schiedsstelle nach Anhörung der Arbeitnehmerorganisationen über die Sitzverteilung.

Inzwischen liegt die Entscheidung beim Direktor der Schiedsstelle. Dieser hat die Arbeitnehmerorganisationen aufgefordert, nochmals gemeinsam zu beraten und bis Ende Januar 2011 eine Einigung zu erzielen.

Siegfried Wulf

 

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