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ADK beschließt Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes

In ihrer Sitzung am 10. November 2011 hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission letztendlich die Übernahme des Tarifergebnisses vom 10. März 2011 für den Bereich des TV-L beschlossen. Einen finanziellen Ausgleich für die verzögerte Übernahme konnte die Arbeitnehmerseite nicht durchsetzen. Da die beteiligten Kirchen und die in der ADK vertretenen Mitarbeiterverbände auf die Erhebung von Einwendungen verzichteten, ist der Beschluss unmittelbar rechtswirksam geworden.

Bestandteile der Einigung:

  • Die Tabellenentgelte werden rückwirkend ab dem 01.04.2011 um 1,5 % und ab dem 01.01.2012 um weitere 1,9 % sowie anschließend um 17 Euro erhöht.
  • Auch bei Auszubildenden und Praktikanten werden die monatlichen Ausbildungs- und Tarifentgelte zum 01.04.2011 um 1,5 % und zum 01.01.2012 um 1,9 % erhöht. Anschließend erfolgt noch eine Erhöhung der Tabellenwerte um 6 Euro.
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15, welche für November 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten, bekommen eine Einmalzahlung von 360 Euro. Auszubildende und Praktikanten erhalten 120 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.
  • Die Garantiebeträge (TV-L § 17 Abs. 4 Satz 2) und Besitzstandszulagen ( ARR-Ü-Konf §§ 9 und 11) erhöhen sich ebenfalls zum 01.04.2011 um 1,5 % und zum 01.01.2012 um 1,9 %.

Die Einmalzahlung soll zusammen mit dem Novemberentgelt ausgezahlt werden, die rückwirkende Tariferhöhung von 1,5 % inklusive Nachzahlung soll in das Dezemberentgelt einfließen. Einen Monat später (01.01.2012) kommt es dann zur weiteren Erhöhung von 1,9 %. Es kann also doch noch eine Kleinigkeit unter den Gabentisch gelegt werden.

Eine gemeinsame Erklärung der Arbeitnehmerorganisationen VkM und mvv-k liegt bisher noch nicht vor und wird gegebenenfalls bei den Dokumenten nachgereicht. Ansonsten können Informationen den entsprechenden Homepages der Verbände entnommen werden.

Siegfried Wulf

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