Am 7. April hat sich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission zu ihrer wahrscheinlich letzten Sitzung in der alten Zusammensetzung getroffen. Die Ergebnisse waren eher mager. Man wollte wohl der neu zusammengesetzten Kommission nicht zu viel Arbeit vorenthalten. Turnusgemäß wechselte der ADK-Vorsitz (jährlicher Wechsel) von der Arbeitgeber- auf die Arbeitnehmerseite. Zum neuen ADK-Vorsitzenden wurde Dietrich Kniep (VkM Hannover) gewählt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
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Beschäftigte, welche zur Altersvorsorge eine Entgeltumwandlung abschließen wollen, sind zukünftig nicht mehr an die VERKA (Kirchliche Pensionskasse VVaG) gebunden, sondern können den Anbieter frei wählen.
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Eine Regelung, die Härten im Falle einer Herabgruppierung aus einer
individuellen Endstufe vermeidet, wurde über den 31.12.2010 hinaus
verlängert.
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Bei Dienstverhältnissen nach Erreichen der
Regelaltersgrenze wird es eine 4-wöchige Kündigungsfrist geben.
Der von ver.di eingebrachte Antrag auf Übernahme des Tarifergebnisses des Landes
Niedersachsen wurde in den Vorbereitungsausschuss verwiesen. Zum Schlichtungsvorschlag bezüglich des innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels gab es keine Einigung. Die Arbeitgeberseite brachte einen inhaltlich völlig neu gestrickten Antrag ein, welcher der Arbeitnehmerseite nicht weitgehend genug war, den Schlichtungsvorschlag wiederum lehnten die Arbeitgeber ab. Somit geht die Frage der Eingruppierungsmöglichkeiten bei einem innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel in die zweite Schlichtungsphase.
Zur Frage der Neubesetzung der ADK hat sich der Direktor der Schiedsstelle dem Mediationsergebnis der Arbeitnehmerorganisationen angeschlossen und die Arbeitnehmerseite in Person von mvv-k (4 Sitze), VkM Hannover (3 Sitze), VkM Braunschweig (1 Sitz) und VkM Oldenburg (1 Sitz) inzwischen aufgefordert, die neuen ADK-Mitglieder namentlich zu benennen. Wir können daher davon ausgehen, dass die nächste ADK in neuer Besetzung zusammentreten wird.
Siegfried Wulf |