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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Neubesetzung der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission zum 1. November 2010 weiterhin unklar

Die Amtszeit der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission (ADK), welche das kirchliche Arbeitsrecht der hannoverschen, braunschweigischen und oldenburgischen Landeskirche regelt, endet zum 31.10.2010. Zum 1. November 2010 ist die ADK neu zu besetzen.

Beworben haben sich dieses Mal für die nächste fünfjährige Amtszeit die Gewerkschaft ver.di, der Verband kirchlicher Mitarbeiter (VkM) Hannover e. V., der VkM Oldenburg e. V., der VkM Braunschweig e. V., der Mitarbeitervertretungsverband (mvv-k) und der Verband ev. Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers. Die Gewerkschaft ver.di hatte allerdings schon im Mai 2010 erklärt, dass es sich bei der Bewerbung nur um eine Besetzungsoption handele, da man sich in einem Klärungsprozess befinde und Tarifverträge anstrebe. Dementsprechend schwierig gestaltet sich augenblicklich die Frage der Wiederbesetzung der ADK zum 1. November 2010.

Um den Mitarbeitervertretungen und kirchlichen Beschäftigten unserer Landeskirche einen Überblick über den augenblicklichen Sachstand zu ermöglichen, hier unkommentiert die Veröffentlichungen der verschiedenen Arbeitnehmerorganisationen zum Thema.

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