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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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ver.di, VkM und mvv-k rufen zur nächsten ADK-Sitzung am 1. März 2010 zu einer Delegations-Demonstration zur Unterstreichung der Forderung nach innerkirchlichem Arbeitgeberwechsel ohne Entgeltverluste auf

Am 1. März 2010 findet die nächste ADK-Sitzung in Hannover statt. Immer noch strittig ist die Frage des unschädlichen Arbeitgeberwechsels übergeleiteter kirchlicher Beschäftigter. Mitarbeitern, welche zum 01.01.2009 aus dem alten kirchlichen Tarifrecht (DVO-BAT) in das neue Recht (DVO-TV-L) übergeleitet worden sind und aufgrund des Überleitungsrechts eine Besitzstandswahrung garantiert bekommen haben, drohen immer noch bei einem innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel hohe Einkommensverluste. Jeder Arbeitgeberwechsel wird wie eine Neueinstellung gewertet und die Besitzstandswahrung fällt weg.

Zwar gibt es inzwischen aufgrund tariflicher Vereinbarungen und Beschluss der ADK die Möglichkeit, bei einem innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel sowohl die Entgeltgruppe als auch die Entgeltstufe zu übernehmen, dies ist aber als "kann-Vorschrift" ein freiwilliger Akt des Arbeitgebers. Kinderzulagen wären aber auch in diesem Fall verloren. Auch könnte nur bei einem erstmaligen Wechsel des Arbeitgebers aus einem übergeleiteten Beschäftigungsverhältnisses heraus die Entgeltgruppe übernommen werden. Bei einem nochmaligen Wechsel ist die Entgeltgruppe auf alle Fälle wie bei einer Neueinstellung festzulegen. Auch der Gesamtausschuss hält diese Regelungen für nicht ausreichend. Wer eine hohe Flexibilität der kirchlichen Beschäftigten fordert und motivierte Mitarbeiter an Kirche binden will, muss den verlustfreien innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel auch für übergeleitete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen.

Die Arbeitgeberseite in der ADK möchte diese Thematik möglichst dauerhaft von der Tagesordnung gestrichen sehen, die Arbeitnehmerorganisationen ver.di, VkM und mvv-k möchten dieser Forderung auf der nächsten ADK-Sitzung am 1. März noch einmal Nachdruck verleihen. Sie rufen deshalb die kirchlichen Beschäftigten zu einer "Delegations-Demo" am 01.03.2010 um 13:30 Uhr vor dem Landeskirchenamt auf. Angestrebt wird, dass jeder Kirchenkreis mit mindestens 2 Personen vertreten ist. Kommen mehr, wird dies natürlich auch gerne gesehen.

Anbei der Aufruf der Arbeitnehmerorganisationen und das von ihnen zur Verfügung gestellte Material.

 

Siegfried Wulf

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