Am 8. Juni hat die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission getagt. Eine Entscheidung wurde für die kurzfristig Beschäftigten und Aushilfen getroffen.
Aushilfskräfte mit einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Wochen werden pauschal der Engeltstufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, könnte aber auch die Festeinstellung von Springern und Aushilfskräften fördern.
Die Frage des unschädlichen innerkirchlichen Arbeitgeberwechsels und der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses für im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Beschäftigten wurde an den Vorbereitungsausschuss überwiesen.
Laut mvv-k-Homepage wollen sich die Arbeitnehmerorganisationen, welche sich für die nächste ADK-Besetzung ab November 2010 beworben haben, für ein erstes gemeinsames Gespräch am 22. Juni 2010 treffen.
Nähere Informationen über die ADK-Sitzung auf den Seiten des VkM und des mvv-k.
Siegfried Wulf