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68. Änderung der DVO rechtswirksam

Neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen

Die am 1. März 2010 in der ADK beschlossene 68. Änderung der DVO ist inzwischen rechtswirksam. Sie beinhaltet insbesondere eine neue Entgeltordnung für die Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen. Die neue Entgeltordnung für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen tritt am 1. Juli 2010 in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Sparte D der Anlage 1 der alten DVO (Fassung 60. Änderung) ihre Geltung.
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