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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Tarifeinigung zahlt sich auch für Beschäftigte, welche sich in einer individuellen Zwischenstufe befinden, aus

Am 26. August einigte sich die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommision auf die wertgleiche Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes auch für den kirchlichen Bereich. Bei der Frage der Tariferhöhung ist in der Einigung analog zum Öffentlichen Dienst von einer Erhöhung des Tabellenentgelts um 40 € und anschließenden 3 % die Rede. Für kirchliche Beschäftigte, welche sich in einer individuellen Endstufe befinden, ist in den Überleitungsregelungen verbindlich vereinbart: "Die individuelle Endstufe verändert sich um den selben Vomhundertsatz beziehungsweise in dem selben Umfang wie die höchste Stufe der jeweiligen Entgeltgruppe."

Für kirchliche Beschäftigte, welche sich aufgrund der Überleitung aus dem alten BAT in den TV-L augenblicklich noch in einer individuellen Zwischenstufe befinden, findet sich eine solche besondere Regelung nicht. Bei Einführung des TV-L im Öffentlichen Dienst wurden die Tariferhöhungen gleich mit vereinbart und eine entsprechende Regelung für die Beschäftigten in individuellen Zwischenstufen geschaffen. Für spätere Tariferhöhungen waren solche Regelungen nicht notwendig, da inzwischen alle Beschäftigten aus der individuellen Zwischenstufe in die nächsthöhere reguläre Stufe aufgestiegen sind.

Einige Mitarbeitervertretungen und der Mitarbeitervertretungsverband mvv-k warfen daraufhin die Frage auf, ob die Beschäftigten in individuellen Zwischenstufen nicht in den Genuss der Tariferhöhung kommen, bzw. erst nach Aufrücken in die nächsthöhere reguläre Stufe (normalerweise zum 01.01.2011) vom Tarifabschluss profitieren.

Inzwischen liegt eine Äußerung des Landeskirchenamtes zur Fragestellung vor, in welcher die Auszahlung der Tariferhöhung auch an die Beschäftigten in individuellen Zwischenstufen klargestellt wird.

Siegfried Wulf

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