Nachdem alle in der ADK vertretenen Tarifparteien ihren Verzicht auf einen Widerspruch gegen die Tarifeinigung erklärt haben, teilt das Landeskirchenamt in seinen Erläuterungen an die Personalabteilungen zur Umsetzung des Tarifabschlusses mit, dass eine Auszahlung der ab September zustehenden Tariferhöhung durch den Programmhersteller KIDICAP erst mit der Novemberabrechnung erfolgen kann. Erhöhte Lohnsteuerabzüge durch die Steuerprogression für diesen Anteil der Novemberentgelte sind allerdings nicht zu befürchten, da für die Vormonate zustehende Entgelte so versteuert werden, als wenn sie in den entsprechenden Vormonaten geflossen wären. |