Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat sich auf ihrer Sitzung am 4. November 2009 auf die Übernahme der bisher noch nicht beschlossenen Bestandteile des TdL-Tarifergebnisses vom 01.03.2009 geeinigt. Wesentlicher Punkt war dabei die Verlängerung der Fristen für Bewährungsaufstiege und Vergütungsgruppenzulagen bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung, höchstens bis zum 28.02.2013. Auch auf die Einführung von Einzelentgelten für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen bei Diensten in Vertretungsfällen oder bei Amtshandlungen einigte man sich.
Wie das Arbeitnehmerbündnis in seinem Tarifinfo 6-2009 mitteilt, schwelt allerdings weiterhin der Konflikt bezüglich der Frage der Verluste übergeleiteter Beschäftigter bei einem innerkirchlichen Arbeitgeberwechsel.
Siegfried Wulf