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ADK beschließt wertgleiche Übernahme des Tarifergebnisses mit einigen Abweichungen

Die Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission hat auf ihrer Sitzung am 26. August die wertgleiche Übernahme des Tarifergebnisses des Öffentlichen Dienstes des Landes Niedersachsen beschlossen. Dabei wurden einige Abweichungen vom Tarifergebnis beschlossen.

Die Verhandlungen zogen sich über Monate in die Länge, weil im TV-L das Leistungsentgelt zum 01.01.2009 gestrichen wurde. Da das Leistungsentgelt bei uns nie gezahlt wurde, verlangte die Arbeitgeberseite eine entsprechende Kompensation für diese Einsparung und wollte die Sonderzahlung im November ab 2009 um den entsprechenden Anteil (1 % Leistungsentgelt entspricht 12 % Sonderzuwendung) kürzen. Dies wollte die Arbeitnehmerseite verhindern und andere Kompensationsmöglichkeiten suchen. Lange Zeit schien eine Einigung unmöglich. Jetzt hat man eine Formel gefunden, welche die kirchlichen Beschäftigten endlich in den Genuss der im Öffentlichen Dienst längst vollzogenen Tariferhöhung bringt. In den Jahren 2009 und 2010 wird die Kompensation des gestrichenen Leistungsentgelts durch eine einmalige Verschiebung der Tariferhöhung um 6 Monate erreicht. Für den Zeitraum ab 2011 wird über mögliche Kompensationsmöglichkeiten nachgedacht und verhandelt. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird die Sonderzuwendung ab 2011 um 12 % gekürzt.

Das Tarifergebnis in Kürze:

  • Alle Beschäftigten erhalten ab 01.09.2009 eine Erhöhung des Tabellenentgelts um 40 € plus 3%.
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 1-8 erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 120 € .
  • Die Beschäftigten der Entgeltgruppen 9-15 erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von  60 € .
  • Ab 2011 wird die Sonderzuwendung dauerhaft um 12 % gekürzt, sofern keine andere Kompensation vereinbart wird.

Zur konkreten Umsetzung des ADK-Beschlusses muss allerdings das Ende der Einspruchsfrist von 1 Monat abgewartet werden, wenn nicht alle Einspruchsberechtigten vorher den Verzicht auf einen Einspruch erklären. Während alle in der ADK vertretenen Arbeitgeber und die Arbeitnehmerorganisationen VkM und ver.di noch in der ADK-Sitzung ihren Verzicht auf einen Einspruch erklärten, will der mvv-k sich die Zustimmung zum Abschluss auf einer Mitgliederversammlung holen, welche am 17.09.09 stattfinden soll. Zur Auszahlung der Tariferhöhung (inklusive Nachzahlung für den Monat September) wird es daher wohl erst im Oktober kommen.

Siegfried Wulf

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