Das Haushaltsbegleitgesetz 2007 des Landes Niedersachsen vom 15.12.2006 sieht vor, dass die Beamten des Landes Niedersachsen im Dezember 2007 eine Sonderzahlung in Höhe von 860,00 Euro erhalten (Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig).
Da die hannoversche Landeskirche ihre Kirchenbeamten in der Regel wie die Beamten des Landes Niedersachsen besoldet, hat sich die Landeskirche dazu entschlossen, die Sonderzahlung auch ihren Kirchenbeamten zu gewähren.
Des Weiteren sieht das Haushaltsbegleitgesetz vor, dass ab 01.01.2008 die Beamten eine Besoldungserhöhung in Höhe von 3 % erhalten sollen. Auch diese Besoldungserhöhung will die Landeskirche Hannover für ihre Kirchenbeamten übernehmen.
Es stellt sich die Frage, wie die Entwicklung im Bereich der Angestellten und Arbeiter verlaufen wird. Die für diese Fragen zuständige Arbeits- und Dienstrechtliche Kommission ist seit Längerem aufgrund der Auseinandersetzungen über das Verfahren der Zwangsschlichtung nicht arbeitsfähig. Allerdings sollen sich Annäherungen zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite bezüglich Veränderungsmöglichkeiten des Mitarbeitergesetzes abzeichnen. Sollte hier eine Einigung möglich sein, wird die ADK sicherlich in Kürze auch über tarifliche Veränderungen verhandeln und wir müssen der Arbeitnehmerseite den Rücken stärken, um eine Sicherung des Standards des Öffentlichen Dienstes zu erreichen.
Siegfried Wulf |