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Einbeziehung der Mitarbeiterschaft in die Planungen zur Strukturveränderung unserer Landeskirche.
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Einrichtung einer Steuerungsgruppe unter Einbeziehung des Gesamtausschusses auf landeskirchlicher Ebene zur Organisation des sozialverträglichen Umbaus unserer Kirche.
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Keine betriebsbedingten Kündigungen aufgrund des Papiers des Perspektivausschusses. Sozialverträglichen Umsetzungen der Einsparvorschläge ist absolute Priorität einzuräumen.
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Erhebung einer Altersschichtung der Beschäftigten als Voraussetzung für eine sozialverträgliche Planung des Schrumpfungsprozesses in unserer Kirche.
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Aufstellung eines landeskirchlichen Sozialplans.
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Schaffung einer Auffanggesellschaft und eines Stellenpools auf landeskirchlicher Ebene.
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Umsetzung eines kircheninternen Ausschreibungsverfahrens gemäß
§ 3 a Mitarbeitergesetz.
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Ehrliche und offene Darlegung der Finanzsituation der Landeskirche. Keine Verschleierung der Zinsgewinne, sondern Verbuchung auf der Einnahmenseite des Haushaltes.
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Keine reine Diskussion über Einsparungen, auch über die Möglichkeiten von Einnahmesteigerungen muss nachgedacht werden. Einkommensstarke Kirchenmitglieder, welche keine Kirchensteuer zahlen (z. B. viele Rentner) müssen dauerhaft an der Finanzierung unserer Kirche beteiligt werden.
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Drastische Reduzierung des Gebäudebestandes. Durch Aufhebung der Residenzpflicht der Pastoren könnte ein erheblicher Teil der Pfarrhäuser vermarktet werden. Durch dauerhafte Anlage der Erlöse könnten durch die erzielten Renditen viele Mitarbeiterstellen abgesichert und finanziert werden.