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Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen

der Ev.-Luth. Landeskirche Hannovers


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Freistellungsumfang für Mitarbeitervertreter:
Wer ist als Mitarbeiter mitzuzählen ?

Diese Frage wird immer wieder an den Gesamtausschuss gestellt: Wer ist eigentlich Mitarbeiter im Sinne des MVG, wenn es um den Umfang der Freistellung für MAV-Mitglieder geht?

Die Schiedsstelle der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen hat nun ein Urteil veröffentlich, das Klarheit in diese Angelegenheit bringt, zumal es ja existentielle Fragen für die Arbeit einer MAV sind.

Danach sind zusätzlich zu den hauptberuflich Beschäftigten mitzuzählen:

auch die Mitarbeiter, die regelmäßig, auch kurzfristig als Aushilfen arbeiten. (auf rosa Zettel)
auch Zivildienstleistende, wenn sie in den regelmäßigen Dienstbetrieb/Schichtbetrieb eingebunden und an Weisungen des Dienstgebers gebunden sind.
Hier ist der Wortlaut des Beschlusses AZ: 1 K 21/00 nachzulesen.

Wilfried Staake

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